Einordnung: Googles Search-Profile-Badge führt zu einem bereits beanspruchten Profil
Die am 16. September dokumentierte Verknüpfung bündelt den Zugang zum Profil. Sie ist keine automatische Profilanlage.
Aktualisiert: 3.10.2026 · Redaktion SEOdiensteWas im September dokumentiert wurde
Google verzeichnet für den 16. September 2026 eine neue Anleitung zum Einbau eines Search-Profile-Badges. Diese Einordnung erscheint am 3. Oktober. Das Dokumentationsdatum ist kein Beleg dafür, dass jede Website an jenem Tag automatisch ein Profil erhalten hat.
Nach Googles Beschreibung führt ein Search Profile Inhalte einer Person oder Veröffentlichung aus verschiedenen Web- und Plattformangeboten zusammen. Der Website-Badge ist ein Link dorthin. Die Anleitung setzt voraus, dass das passende Profil bereits beansprucht wurde. Als Alternative zum Bildbutton beschreibt Google auch einen Textlink.
Vor dem Einbau die Identität prüfen
Unser redaktioneller Arbeitsvorschlag: Öffne zunächst das eigene Profil und kontrolliere Namen, verknüpfte Website und Plattformadressen. Verwende nicht den Beispielnamen aus der Dokumentation. Lass eine zweite Person das Ziel mit den öffentlichen Kontakten deiner Veröffentlichung vergleichen. Erst dann gehört der Link in Autorenbereich oder Footer.
Teste die Variante in einer schmalen Ansicht und mit Tastaturbedienung. Ein erkennbarer Linktext hilft auch dann, wenn die Bilddatei nicht geladen wird. Offizielle Grafiken sollten gemäß den verlinkten Gestaltungsregeln eingesetzt werden, nicht als beliebiges Dekorationselement.
Wirkung sachlich beschreiben
Google beschreibt eine größere Wahrscheinlichkeit, verknüpfte Inhalte bei folgenden Nutzern in Discover zu zeigen. Das ist eine Anbieteraussage und keine zugesicherte Reichweite. Für die eigene Abnahme genügt zunächst das überprüfbare Ziel: Der Link öffnet das richtige Profil und lässt sich auf dem Handy bedienen. Eine automatische Rankingsteigerung folgt daraus nicht.
Quellen: Google Search Central: search profiles · Google Search Central: Änderungsprotokoll. Geprüft am 3. Oktober 2026.