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Weltweit · Einordnung und Ratgeber

Einordnung: Googles Favicon-Formatliste ist eine Klarstellung, kein neuer Rankingfaktor

Der Dokumentationseintrag vom 28. August benennt vorhandene Unterstützung genauer. Prüfe die echte Bilddatei und Startseitenverknüpfung.

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Was die Quelle tatsächlich sagt

Am 28. August 2026 hat Google die unterstützten Favicon-Dateiformate ausdrücklich in seiner Dokumentation aufgeführt. Das Änderungsprotokoll sagt, dass sich die unterstützten Formate dadurch nicht geändert haben. Der Anlass war eine unklar gewordene externe Referenz. Diese Einordnung vom 3. Oktober sollte deshalb nicht als neue Suchalgorithmusmeldung gelesen werden.

Die Anleitung beschreibt die Verknüpfung des Icons im Kopfbereich der Startseite. Außerdem unterscheidet Google Hostnamen von Unterverzeichnissen. Ein eigener Magazinpfad innerhalb einer Website begründet damit nicht automatisch ein gesondertes Such-Favicon.

Eine kleine Fehlerprüfung durchführen

Öffne die Startseite deiner Website und kontrolliere die dort verknüpfte Icon-Adresse. Rufe genau diese Datei auf. Sie sollte das beabsichtigte Symbol ausliefern und nicht eine Fehlerseite oder ein vollständiges HTML-Dokument. Prüfe danach, ob das Bild bei kleiner Darstellung noch erkennbar bleibt.

Wenn mehrere CMS-Erweiterungen Icons eintragen, vergleiche ihre Angaben. Ein neues Logo im sichtbaren Seitenkopf bedeutet nicht zwingend, dass auch die Icon-Verknüpfung angepasst wurde. Notiere deshalb getrennt, welche Datei in welchem Element verwendet wird.

Keine sofortige Suchänderung versprechen

Google muss die Informationen erneut abrufen und verarbeiten. Selbst die Einhaltung der Richtlinien garantiert laut Dokumentation keine Anzeige. Für die eigene technische Abnahme sind daher ein erreichbares Icon und eine korrekte Startseitenverknüpfung die passenden Prüfpunkte. Eine später geänderte Suchdarstellung kann beobachtet werden, sollte aber nicht als zugesicherter Termin verkauft werden.

Quellen: Google Search Central: favicon in search · Google Search Central: Änderungsprotokoll. Geprüft am 3. Oktober 2026.