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Weltweit · Einordnung und Ratgeber

Ratgeber: Bezahlte und von Nutzern gesetzte Links passend kennzeichnen

Die rel-Werte sponsored und ugc beschreiben die Beziehung zum Link. Sie ersetzen keine Zugangskontrolle.

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Die Beziehung zum Ziel erklären

Google empfiehlt sponsored für Werbe- und bezahlte Platzierungslinks. Für Links aus Nutzerbeiträgen, etwa Kommentaren, nennt die Dokumentation ugc. Normale redaktionelle Verweise benötigen nicht pauschal eines dieser Attribute. Die Entscheidung richtet sich nach der Entstehung des Links, nicht nach einer Vermutung über seinen möglichen Traffic.

Die Dokumentation erlaubt auch mehrere Werte. Solche Angaben betreffen den konkreten Link. Sie garantieren nicht, dass das Ziel niemals gecrawlt wird: Suchdienste können es auf anderen Wegen entdecken. Private Inhalte brauchen daher unabhängig davon wirksamen Zugangsschutz.

Drei eigene Fundstellen vergleichen

Nimm aus deiner Website einen Quellenlink, eine bezahlte Platzierung und einen Kommentarlink. Schreibe zu jedem auf, wer ihn gesetzt hat und ob eine Gegenleistung besteht. Kontrolliere dann im ausgelieferten HTML die tatsächlichen Attribute. Die Darstellung im Editor kann von der veröffentlichten Ausgabe abweichen.

Achte besonders auf Vorlagen, die alle Links gleich behandeln. Ein Filter kann ein korrekt gesetztes Attribut entfernen oder denselben Wert unterschiedslos auf interne Navigation anwenden. Ändere solche Regeln erst nach einer überschaubaren Stichprobe, damit keine ganze Website unbeabsichtigt verändert wird.

Die Redaktion braucht eine einfache Regel

Lege fest, an welcher Stelle die Beziehung zum Link erfasst wird. Eine kurze dokumentierte Entscheidung ist hilfreicher als eine nachträgliche Suche durch sämtliche Artikel. Halte sichtbare Hinweise und technische Attribute konsistent. Dieser Ratgeber beschreibt Googles technische Linkkennzeichnung; welche zusätzlichen Offenlegungspflichten gelten, muss für das konkrete Angebot gesondert beurteilt werden.

Quellen: Google Search Central: qualify outbound links. Geprüft am 3. Oktober 2026.