Hreflang-Generator: Zwei echte Sprachfassungen sauber zuordnen
Sprachverweise gehören zu entsprechenden Seiten. Der Generator erleichtert die Syntax, übersetzt aber keine Inhalte.
Aktualisiert: 2.10.2026 · Redaktion SEOdiensteZuerst die passenden Seiten finden
Der Hreflang-Generator erwartet pro Zeile einen Sprachcode und eine vollständige URL, getrennt durch einen senkrechten Strich. Er erzeugt daraus Sprach- und Regionsverweise. Bevor du die Eingabe vorbereitest, müssen die entsprechenden Seiten tatsächlich vorhanden sein.
Ein deutsches Kontaktformular und eine englische Startseite sind nicht einfach zwei Sprachfassungen desselben Inhalts. Suche stattdessen etwa die deutsche und englische Kontaktseite, die denselben Zweck erfüllen. Prüfe beide unabhängig von einer Anmeldung.
Eine kleine Gruppe vorbereiten
Trage nur die Sprachen ein, für die du eine echte passende Fassung pflegst. Verwende vollständige HTTPS-Adressen. Erzeuge die Tags und kontrolliere jeden Link im Browser. Für dieses erste Beispiel reichen zwei Seiten; du brauchst keine vorsorgliche Liste aller denkbaren Länder.
Google beschreibt für solche Gruppen unter anderem gegenseitige Verweise und einen Verweis auf die jeweilige Seite selbst. Plane die Einbindung deshalb für beide Fassungen gemeinsam. Ein Tag auf nur einer Seite ist keine vollständige Kontrolle der gesamten Sprachgruppe.
Nach der Einbindung erneut prüfen
Der Generator verändert deine Website nicht. Übernimm die geprüften Angaben über deinen vorhandenen Veröffentlichungsweg und kontrolliere danach das ausgelieferte HTML. Achte darauf, dass spätere Umbenennungen oder Weiterleitungen die Zuordnung nicht unbemerkt verändern.
Hreflang übersetzt keine Texte und ersetzt keine korrekte Sprache im sichtbaren Inhalt. Es ist auch keine Garantie für eine gewünschte Suchdarstellung. Der konkrete Erfolg dieser Übung besteht darin, dass jede angegebene Adresse erreichbar ist und tatsächlich die entsprechende Sprachfassung derselben Seite zeigt.
Quellen: Originalquelle 1, Originalquelle 2. Quellenprüfung: 2. Oktober 2026. Ratgeber; keine Tagesnachricht.